Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind, gelten folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie ergänzend die International Commercial Terms (Incoterms®) in ihrer neuesten Fassung.
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend; es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist von uns schriftlich bestätigt.
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
2. Aufträge
Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, so gilt die Auftragsbestätigung; es sei denn, der Käufer/die Käuferin widerspricht unverzüglich schriftlich der Auftragsbestätigung.
Bei einem Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe ebenso wie alle anderen Angaben zur Ware nur als typisch für die betreffende Ware.
3. Liefertermine
Von uns bestätigte Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt, dass wir selbst die Rohstoffe ordnungsgemäß und pünktlich von unseren Lieferanten erhalten. Höhere Gewalt jeder Art und andere, von uns nicht zu beeinflussende Störungen, insbesondere behördlich angeordnete Liefer- und Einfuhrsperren, Streik und Störungen bei Produktions- und Transportunternehmen, Katastrophenfälle, entbinden uns von der Einhaltung bestätigter Liefertermine oder von der Lieferpflicht, ohne dass dem Käufer/der Käuferin daraus ein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.
Wir verpflichten uns, den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich nach Kenntnis dem Käufer/der Käuferin mitzuteilen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine berechtigt den Käufer/die Käuferin zum Rücktritt wegen Verzugs, wenn er uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat.
4. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer/die Frachtführerin gilt die Lieferung als bewirkt. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Verlustes der Ware geht auf den Käufer/die Käuferin über.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers/der Käuferin im Auftrag und auf Kosten des Käufers/der Käuferin abgeschlossen.
5. Beanstandungen, Gehalte
Handelsübliche Mengenabweichungen, nach oben oder nach unten, bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Käufers/der Käuferin. Beanstandungen sind uns unverzüglich nach Feststellung des Schadens, spätestens innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu melden, sofern es sich nicht um nicht erkennbare Mängel handelt. Beanstandete Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung der Mängel befindet, zur Besichtigung durch uns oder den von uns Beauftragten bereitzuhalten. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben.
Unsere Haftung für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware bzw. für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Minderwert bzw. den Kaufpreis des beanstandeten Teiles der Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen uns, insbesondere auf Schadenersatz, auch für Folgeschäden, werden ausgeschlossen. Wir kaufen und liefern nach den von unseren Lieferanten gemachten Qualitäts- und Gehaltsangaben.
6. Zahlung
Spesen und Kosten des Zahlungsvorgangs gehen zulasten des Käufers/der Käuferin. Wir akzeptieren Zahlungen durch Scheck nur, wenn diese Art der Zahlung vereinbart ist. Für Scheckzahlungen gilt als Tag der Zahlung die Wertgutschrift durch unsere Banken. Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaigen Verlust des Schecks während ihrer Beförderung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in banküblicher Höhe.
Reklamationen berechtigen nicht zur vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers/der Käuferin bekannt und/oder gerät er in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und sind weiteren Lieferungen nur gegen Vorauskasse berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen. Der Käufer/Die Käuferin verpflichtet sich, uns oder den von uns Beauftragten jederzeit Zutritt zu der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren. Ist der Käufer/die Käuferin mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so steht uns die Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu. Der Käufer/Die Käuferin hat keinen Anspruch gegen uns aus Transport, Lagerung oder wegen anderer ihm entstandenen Kosten für diese Ware. Solange der Käufer/die Käuferin seine Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Vorbehaltswaren im normalen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und zu veräußern, jedoch nur mit folgender Maßgabe: Veräußert der Käufer/die Käuferin die von uns gelieferte Ware bzw. wird die Ware an einen Dritten ausgeliefert – gleich in welchem Zustand – so tritt der Käufer/die Käuferin hiermit schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer/Abnehmerinnen mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm aus diesem Rechtsgeschäft der Weiterveräußerung oder des Einbaues entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf.
Wir können jederzeit eine schriftliche Abtretung verlangen. Der Käufer/Die Käuferin ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns treuhänderisch einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.